Am 18.04.2009 richtete OBI Bauer Rupert Jun.
in seiner Funktion - Ausbilder in der Feuerwehr - die letzte Übung (
Abschlussübung ) für unsere zwei
Jungfeuerwehrmänner Rauchecker Daniel & Rebl
Florian aus.
Im Vordergund stand dabei: * Tanklöschfahrzeug & Wasserwerfer ( Handhabung & Bedienung ) * Tragkraftspritze ( Handhabung & richtiger Umgang ) * C & B Mehrzweckstrahlrohr ( Handhabung ) Auszug aus den Ausbildungsvorschiften: Lt. Ausbildungsvorschrift für die Grundausbildung ( Gemäß $$ 47 Abs. 2 Z. 1 und Abs. 2 Z. 2 NÖ FG ), obliegt die Verantwortung für die Grundausbildung ( Truppmannausbildung ) der Feuerwehrmitglieder dem Feuerwehrkommandanten. Dieser kann sich hierfür seines Ausbildungsleiters, andere geeigneter Feuerwehrmitglieder od. anderer geeigneter Personen bedienen, insbesondere: * Zugs- und Gruppenkommandanten Die Dauer der Grundausbildung in der Feuerwehr hat mindestens 9 Monate zu betragen. Wenn ein Feuerwehrmitglied der Feuerwehrjugend angehört hat und die Entsprechenden Vorkenntnisse mitbringt, kann diese Frist auf 5 Monate verkürzt werden.
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